Weihnachtskarte schreiben: was hineingehört, wie Sie anreden, wann Sie absenden.
Die Karte liegt auf dem Tisch, der Stift auch, und der erste Satz kommt nicht. Dieser Ratgeber zeigt, aus welchen fünf Teilen ein Kartentext besteht, wie aus einer Floskel ein Satz wird, der nur zu einem Menschen passt, welche Anrede zu welchem Empfänger gehört und bis wann die Karte in den Briefkasten muss.
In eine Weihnachtskarte gehören fünf Teile: Anrede, Einstieg, ein persönlicher Satz, ein Wunsch und die Grußformel. Der persönliche Satz trägt die Karte, und er braucht ein überprüfbares Detail statt eines Adjektivs. Geschäftlich bleibt die Anrede, die Sie das Jahr über verwenden. Rechnen Sie vom gewünschten Ankunftstag vier Werktage plus Reserve zurück. Postalisch ist der Gruß ohne Einwilligung zulässig, per E-Mail nicht. Die Karte allein ist steuerlich unkritisch, erst eine Beigabe löst die Prüfung aus.
Dieser Beitrag ordnet die Rechts- und Steuerlage allgemein ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtslage, Portoangaben und Versandtermine Stand: 29. Juli 2026. Angaben zu Porto, Laufzeiten und Einlieferungsterminen beziehen sich auf Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Tarife und eigene Annahmeschlüsse.
Was in eine Weihnachtskarte gehört: die fünf Bausteine.
In eine Weihnachtskarte gehören fünf Teile: die Anrede, ein kurzer Einstieg, ein persönlicher Satz, ein Wunsch und die Grußformel. Vier davon sind Handwerk und in einer Minute erledigt. Über die Karte entscheidet der persönliche Satz in der Mitte, und er braucht ein überprüfbares Detail statt eines Adjektivs.
Die Regel dafür passt in fünf Wörter: ein Detail statt eines Adjektivs. „Wir danken für die vertrauensvolle Zusammenarbeit" enthält kein überprüfbares Detail und passt deshalb auf jeden. Ein Satz, der eine konkrete Situation aus dem Jahr benennt, passt auf genau einen Empfänger.
| Baustein | Was hineingehört | Beispiel |
|---|---|---|
| 1. Anrede | Richtet sich nach der Beziehung, nicht nach dem Anlass | „Liebe Familie Schneider,", „Sehr geehrte Frau Dr. Weber," |
| 2. Einstieg | Ein Satz, warum Sie schreiben | „Bevor das Jahr zu Ende geht, wollte ich mich melden." |
| 3. Persönlicher Satz | Ein überprüfbares Detail aus dem gemeinsamen Jahr | „Im [Monat] haben wir [konkretes Vorhaben] zusammen abgeschlossen." |
| 4. Wunsch | Knüpft an das Genannte an, statt allgemein zu bleiben | „Für [Jahr] wünsche ich Ihnen, dass [konkreter Plan] genauso läuft." |
| 5. Grußformel | So nah wie die Beziehung, nicht näher | „Herzliche Grüße", „Alles Liebe" |
Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Der persönliche Satz steht in der Mitte, sonst liest er sich wie ein Nachtrag. Zwei bis drei Sätze reichen in den allermeisten Fällen.
Vom leeren Blatt zum konkreten Satz.
Der persönliche Satz entsteht nicht aus Inspiration, sondern aus einem Bauplan. Er besteht aus vier Teilen: einem Zeitanker, einem konkreten gemeinsamen Ereignis, dem, was es für Sie bedeutet hat, und einem Wunsch, der genau daran anknüpft. Wer diese vier Teile hat, hat den Satz.
[Zeitanker] + [konkretes gemeinsames Ereignis] + [was es für Sie bedeutet hat] + [Wunsch, der daran anknüpft]. Die eckigen Klammern sind Platzhalter für Ihre eigenen Angaben und bleiben in allen Beispielen dieses Beitrags sichtbar.
Der Zeitanker wird am häufigsten vergessen, dabei ist er der einfachste Teil. „Im Mai" oder „seit dem Umzug im Sommer" verankert den Satz in der gemeinsamen Zeit, und schon dadurch klingt er nicht nach Vorlage. Das Ereignis darf klein sein: ein Anruf, eine Zusage, ein gelöstes Problem. Große Anlässe sind nicht nötig, überprüfbare schon.
Wenn Ihnen keines einfällt, hilft nicht Nachdenken, sondern Nachsehen. Drei Wege führen zuverlässig zu einem Detail: den eigenen Kalender der letzten zwölf Monate durchblättern, die Fotos auf dem Telefon nach diesem Menschen durchsuchen, den letzten Mailwechsel öffnen. Findet sich trotzdem nichts, ist das eine Aussage über die Beziehung, nicht über Ihre Schreibfähigkeit. Dann trägt ein ehrlicher kurzer Gruß mehr als ein erfundenes Detail, denn erfundene Ereignisse fallen auf.
Womit wir bei der bekanntesten Floskel wären. „Besinnlich" bedeutet laut Duden „nachdenklich" beziehungsweise „beschaulicher, geruhsamer Besinnung dienend". Ein schöner Wunsch, aber er sagt nichts über den Empfänger. Dasselbe gilt für „im Kreise Ihrer Lieben" und „vertrauensvolle Zusammenarbeit": nicht falsch, nur leer.
Bleibt die Hemmung, überhaupt zu schreiben. Kumar und Epley haben für Dankesbriefe experimentell gezeigt, dass Absender überschätzen, wie unangenehm der Empfänger die Geste findet, und unterschätzen, wie positiv sie wirkt. Untersucht wurden Dankesbriefe, nicht ritualisierte Jahresgrußpost; für die Weihnachtskarte ist das eine naheliegende Übertragung, kein Messergebnis. Die Folge bleibt: lieber drei ehrliche Sätze heute als der perfekte Absatz nie.
Textbausteine für zehn Empfänger: vorher und nachher.
Die Tabelle zeigt für zehn Empfängertypen die übliche Floskel und den Satz, der daraus wird, wenn Sie die Formel aus Kapitel II anwenden. Die Nachher-Spalte ist bewusst mit Platzhaltern geschrieben: Setzen Sie Ihre eigenen Monate, Vorhaben und Namen ein, dann steht der Text nach zwei Minuten.
| Empfänger | Vorher, die Floskel | Nachher, mit Platzhaltern |
|---|---|---|
| Kundin oder Kunde | „Wir danken für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr." | „Im [Monat] haben wir [konkretes Projekt] gemeinsam über die Ziellinie gebracht, und Sie haben dabei [konkrete Entscheidung] getroffen, die uns viel Arbeit erspart hat. Für [Jahr] wünsche ich Ihnen, dass [konkreter Plan] genauso läuft." |
| Lieferant | „Auch im neuen Jahr freuen wir uns auf eine gute Partnerschaft." | „Als im [Monat] [konkrete Störung] dazwischenkam, haben Sie innerhalb von [Zeitraum] eine Lösung gefunden. Das rechne ich Ihnen an. Für [Jahr] wünsche ich Ihnen ruhigere Lieferketten." |
| Vorgesetzte | „Danke für die gute Führung und Unterstützung." | „Danke, dass Sie mir bei [konkrete Aufgabe] den Rücken freigehalten haben. Ich habe daraus [konkrete Erkenntnis] mitgenommen. Ihnen und Ihrer Familie erholsame Feiertage." |
| Kollegin oder Kollege | „Schön, dass wir so ein gutes Team sind." | „Ohne Ihre [konkrete Hilfe] im [Monat] wäre [konkrete Aufgabe] deutlich unangenehmer geworden. Kommen Sie gut ins neue Jahr, und lassen Sie uns [konkretes Vorhaben] im Januar angehen." |
| Mitarbeiter | „Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz." | „[Jahr] war für uns das Jahr von [konkretes Ereignis im Unternehmen]. Sie haben dabei [konkreter Beitrag] übernommen. Nehmen Sie sich die Tage, an denen nichts zu erledigen ist, wirklich." |
| Familie | „Wir wünschen ein besinnliches Fest im Kreise der Lieben." | „Der [konkreter gemeinsamer Anlass] im [Monat] war der schönste Tag des Jahres bei uns. Wir freuen uns auf [konkreter nächster Anlass] und wünschen Euch ruhige Tage." |
| Nachbarn | „Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch." | „Danke, dass Sie im [Monat] [konkrete Nachbarschaftshilfe] übernommen haben. Wenn Sie im neuen Jahr [konkretes Vorhaben] angehen, sagen Sie Bescheid." |
| Lehrerin oder Lehrer | „Vielen Dank für Ihre Mühe im vergangenen Schuljahr." | „[Name des Kindes] erzählt seit [Monat] von [konkretes Thema aus dem Unterricht]. Dass daraus Begeisterung geworden ist, ist Ihr Verdienst. Erholsame Ferien." |
| Patenkind | „Ich denke oft an Dich und wünsche Dir alles Gute." | „Dass Du im [Monat] [konkreter Schritt] geschafft hast, habe ich mitbekommen und mich gefreut. Für [Jahr] wünsche ich Dir [konkreter Wunsch, der daran anknüpft]." |
| Weit entfernte Freunde | „Wir sehen uns viel zu selten, melde Dich mal." | „Seit [Monat] haben wir uns nicht gesehen, und ich merke es. Ich schlage [konkreter Termin oder Zeitraum] vor, dann steht der nächste Besuch im Kalender statt im Konjunktiv." |
Zwei Regeln stehen neben den Paaren: Ein Detail genügt. Wer zwei oder drei unterbringt, liefert eine Jahresbilanz. Erfunden wird nichts. Was Sie hier bekommen, sind Bausteine für eigene Sätze statt fertiger Sprüche. Warum das bei gedruckten Firmenkarten sogar die sichere Variante ist, steht im Kapitel zum Urheberrecht. Dieselbe Methode für einen anderen Anlass zeigt der Ratgeber Liebesbrief schreiben.
Ihr Kartentext in 30 Sekunden.
Wenn Sie die Formel kennen, aber der Satz trotzdem nicht kommt: Geben Sie Empfänger, Beziehung und ein konkretes Ereignis aus dem Jahr an, und der Assistent schlägt einen fertigen Kartentext vor, den Sie frei anpassen können.
Die richtige Anrede, mit ihren Grenzfällen.
Die Anrede richtet sich nach der Beziehung, nicht nach dem Anlass. Wer im Alltag siezt, siezt auch auf der Karte. „Liebe Frau Berger" ist die Form, die privat wie geschäftlich trägt, weil sie warm klingt, ohne vertraulich zu werden. Nur bei sehr formellen Empfängern bleibt es bei „Sehr geehrte".
Dahinter steht eine einfache Logik: Die Anrede zeigt die Distanz an, die tatsächlich besteht. Wer sie größer macht, wirkt kühl, wer sie kleiner macht, zudringlich. Weihnachten ist kein Anlass, sie zu verändern. Die Übersicht ordnet die Anredezeile nach Empfänger und nennt den Grenzfall, an dem die meisten hängenbleiben.
Welche Anrede passt zu welchem Empfänger?
| Merkmal | Familie | Enge Freunde | Nachbarn | Kundin oder Kunde | Geschäftspartner | Team intern | Firma ohne Ansprechpartner |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anredezeile | Liebe Familie Schneider, | Liebe Anna, lieber Jan, | Liebe Nachbarn, | Sehr geehrte Frau Dr. Weber, | Sehr geehrter Herr Kunz, | Liebes Team der Logistik, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
| Warum diese Form | Meint den ganzen Haushalt, ohne alle aufzuzählen. | Beide Namen einzeln zu nennen ist die persönlichste Form. | Freundlich, ohne eine Vertraulichkeit zu behaupten, die nicht besteht. | Der akademische Grad gehört in die Anrede, der Vorname nicht. | Dieselbe Form wie im Mailverkehr, nicht plötzlich vertraulicher. | Meint eine erkennbare Gruppe statt „alle". Unsere Empfehlung, keine Norm. | Ohne Ansprechpartner die einzig korrekte Form. |
| Grenzfall | „An Familie Peter Schneider" gilt vielen als überholt, weil es den Haushalt auf eine Person verkürzt. | Bei Paaren beide Namen nennen, in der Reihenfolge, in der Sie die beiden kennen. | Neu eingezogen und Name unbekannt: „Liebe Nachbarn" statt eines geratenen Namens. | Geschlecht unbekannt: Vor- und Nachnamen ohne Anredeform verwenden, etwa „Guten Tag, Silke Segler". | Mehrere Titel: Üblich ist, in der Anrede nur den ranghöchsten zu nennen und alle im Anschriftfeld zu führen. | Bei großen gedruckten Verteilern ohne Unterschrift wirkt „Liebe Kolleginnen und Kollegen" wie ein Rundschreiben. | Steht „z. Hd. Frau Müller" auf dem Umschlag, ist die Karte personenbezogen, und der Datenschutz greift. |
Drei Regeln gelten unabhängig vom Empfänger. Nach dem Komma der Anrede geht es klein weiter, außer bei Substantiven und bei „Sie", „Ihr" und „Ihre"; darauf weist die Gesellschaft für deutsche Sprache ausdrücklich hin. Das Ausrufezeichen nach der Anrede gilt vielen inzwischen als veraltet, üblich ist das Komma. Und bei unbekanntem Geschlecht empfiehlt der Duden, nach der gewünschten Anrede zu fragen oder auf Vor- und Nachnamen auszuweichen.
Eine Vorschrift, an die Sie sich halten müssten, gibt es für den Kartentext nicht: DIN 5008 regelt die Gestaltung von Schriftstücken, nicht die Wortwahl, ihre Anwendung ist freiwillig, und Grußkarten sind ohnehin kein Gegenstand der Norm. Zwei Schreibweisen noch: „Weihnachten" steht meist ohne Artikel, in der Wunschformel ist der Plural korrekt, „Fröhliche Weihnachten!". Für „neues Jahr" empfiehlt der Duden die Kleinschreibung.
Geschäftliche Weihnachtsgrüße mit eigenem Satz.
Ein geschäftlicher Weihnachtsgruß lebt von zwei Dingen: einem Satz, der auf genau diesen Empfänger passt, und einer Unterschrift von Hand. Die Unterschrift prägt die Wirkung, der Verteiler legt fest, wer die Karte überhaupt bekommt. Alles Übrige ist Formsache und in zwei Minuten erledigt.
Der Unterschied zwischen den Empfängergruppen steckt im persönlichen Satz. Der Ton bleibt derselbe. Bei Kunden knüpfen Sie an das an, was Sie im Jahr tatsächlich zusammen gemacht haben. Bei Lieferanten ist die Verlässlichkeit in einem konkreten Fall das Naheliegende, denn wer eine Störung gelöst hat, hört das selten. Bei Mitarbeitern ersetzt der konkrete Beitrag jede Dankesformel.
Wer unterschreibt, entscheidet über die Wirkung. Schreibt die Geschäftsführung im Ich, muss sie auch im Ich unterschreiben; ein „Ihr Team von" unter einem Ich-Text wirkt wie ein zu spät umgestellter Serienbrief. Bei kleinen Verteilern unterschreiben mehrere Personen von Hand, aufgeteilt statt weggelassen: fünfzig Karten auf fünf Personen sind zehn Unterschriften pro Person.
Absender mit Firmenname und Logo ist unproblematisch. Ein Claim, eine Jahresaktion, ein Rabattcode oder ein QR-Code in den Shop kippen die Karte dagegen in Richtung Werbung, und digital hat das rechtliche Folgen, siehe das Kapitel zum Kanal.
Der Verteiler selbst ist ein Diagnoseinstrument. Hill und Dunbar haben über Weihnachtskartenlisten gemessen, wie groß persönliche Netzwerke wirklich sind: im Mittel 153,5 Personen als maximale Netzwerkgröße, 124,9 davon tatsächlich kontaktiert. Eine Liste, die sich seit fünf Jahren nicht verändert hat, ist ein Archiv, kein Beziehungsabbild. Und nicht jeder gehört darauf: Nach einer negativ beendeten Zusammenarbeit ist Schweigen die ehrlichere Wahl.
Prüfsatz für jede Zeile: Was steht hier, das auf keinen der anderen dreihundert Empfänger passen würde?Aus der Praxis · Andre Hörner
Private Grüße: kurz, ehrlich, konkret.
Privat reichen zwei bis drei Sätze. Eine Karte an Familie, Freunde oder Nachbarn gewinnt nicht durch Länge, sondern durch einen einzigen Satz, den der Empfänger auf sich beziehen kann. Die Muster dafür stehen in der Tabelle in Kapitel III, Zeilen sechs bis zehn.
Der häufigste private Fehler ist nicht die Floskel, sondern die Vollständigkeit: Wer das ganze Jahr zusammenfasst, schreibt einen Bericht. Ein Moment genügt, und er darf klein sein. Der zweite Fehler ist die Karte, die nur geschrieben wird, weil eine kam. Es gibt keine Pflicht zur Gegenkarte, und eine Karte aus Pflichtgefühl liest sich auch so.
Wer mehr zu erzählen hat, greift zum Weihnachtsbrief, also zu einer Seite Jahresrückblick für einen kleinen Kreis. Er ersetzt die Karte nicht, sondern liegt bei ihr, und er lebt von denselben zwei Regeln: konkret bleiben und nichts erfinden.
Wann verschickt man Weihnachtskarten?
Rechnen Sie rückwärts statt vorwärts: Vom gewünschten Ankunftstag gehen vier Werktage Laufzeit plus zwei Werktage Reserve zurück, dann steht der späteste Einlieferungstag fest. Samstag zählt dabei als Werktag, Sonn- und bundesweite Feiertage nicht. Darüber steht als harte Obergrenze der Annahmeschluss des Versanddienstleisters.
Wann muss die Karte in den Briefkasten?
Spätestens einliefern am
Jahresdurchschnittswert nach der gesetzlichen Laufzeitvorgabe für Briefsendungen, kein Zustellversprechen für die einzelne Sendung. Samstag zählt als Werktag, Sonn- und bundesweite Feiertage nicht.
Grundlage ist § 18 Abs. 1 PostG in der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung: Mindestens 95 Prozent der inländischen Briefsendungen sollen am dritten, 99 Prozent am vierten auf die Einlieferung folgenden Werktag zugestellt sein. Das ist ein Jahresdurchschnitt und keine Zusage für Ihre Karte. Die alte Faustregel „am 21. einwerfen, am 24. ist sie da" ist damit rechnerisch nicht mehr gedeckt.
Über dieser Rechnung steht der Annahmeschluss des Versanddienstleisters. In der Saison 2025 war das der 20. Dezember für Standardbriefe, Postkarten und Pakete im Inland. Die Termine ändern sich jährlich und werden erfahrungsgemäß Ende Oktober veröffentlicht; für 2026 lagen sie zum Stand dieses Beitrags noch nicht vor. Liegt der Annahmeschluss vor Ihrem errechneten Datum, gilt er. Für Sendungen ins Ausland veröffentlicht die Deutsche Post eigene, deutlich frühere Termine.
Die verbreitete Regel, Karten müssten zehn bis vierzehn Tage vor dem Fest abgeschickt sein, stammt aus Branchenblogs und ist weder Norm noch Erhebung. Sinnvoller ist ein anderer Zielpunkt: Die Karte soll an einem regulären Arbeitstag vor dem 24. Dezember auf dem Tisch liegen. Der 24. ist übrigens bundesweit kein gesetzlicher Feiertag, nur der 25. und der 26. sind es.
Wird es trotzdem zu spät, ist die Neujahrskarte kein Notbehelf, sondern ein eigener Weg: Die liturgische Weihnachtszeit endet erst am Sonntag nach dem 6. Januar, und in Frankreich sind Neujahrswünsche den ganzen Januar über üblich. Wer planen statt aushalten will, legt den Vorlauf in den November.
Karte, E-Mail oder Neujahrsgruß?
Der Kanal entscheidet über die Rechtslage, der Text tut es nicht: Derselbe Gruß ist per Post ohne Einwilligung zulässig und per E-Mail ohne Einwilligung angreifbar. Die Post folgt einer Widerspruchslogik, die elektronische Nachricht einer Einwilligungslogik. Für die Karte im Umschlag heißt das: senden dürfen Sie, auf das Widerspruchsrecht hinweisen müssen Sie.
Für die Karte per Post ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO die tragende Grundlage. Erwägungsgrund 47 nennt Direktwerbung ausdrücklich als möglichen Fall eines berechtigten Interesses, und bei Weihnachtspost geht die Abwägung regelmäßig zugunsten des Absenders aus, weil sie sozialadäquat ist. Dazu gehört allerdings der Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 4 DSGVO: ausdrücklich, verständlich und getrennt von anderen Informationen. Ein Satz, der in der allgemeinen Datenschutzerklärung mitläuft, erfüllt dieses Trennungsgebot gerade nicht.
Für die E-Mail gilt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG: Werbung mit elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist stets eine unzumutbare Belästigung, auch gegenüber Geschäftskunden. Die Ausnahme des § 7 Abs. 3 UWG verlangt vier Voraussetzungen, die alle zusammen vorliegen müssen. Der Werbebegriff ist dabei weit: Der Bundesgerichtshof hat sogar eine Kundenzufriedenheitsbefragung als Werbung eingestuft, weil sie der Kundenbindung dient.
Eine höchstrichterliche Entscheidung speziell zur reinen Weihnachtsgruß-Mail gibt es nicht. Instanzgerichtlich hat das Amtsgericht München am 14. Februar 2023 über eine Mail mit dem Betreff „Weihnachtsgruß und Info über Änderungen zum neuen Jahr" entschieden; tragend war der Wegfall einer vier Jahre alten Einwilligung. Klagen betroffener Empfänger laufen dabei nicht über das UWG, dessen Ansprüche Mitbewerbern, Verbänden und Kammern vorbehalten sind, sondern über §§ 823, 1004 BGB analog.
Als dritter Weg bleibt die E-Card. Sie hat ein praktisches Problem: „Jemand hat Ihnen eine E-Card geschickt" ist ein dokumentiertes Phishing-Muster. Wer Vertrauen aufbauen will, schickt kein Format, bei dem Sicherheitsbehörden zur Vorsicht raten.
Was die Karte steuerlich bedeutet.
Die Karte allein ist unkritisch. Nach herrschender Auffassung ist eine reine Grußkarte ohne beigelegten Sachwert kein Geschenk im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, weil sie den Empfänger nicht bereichert. Interessant wird die Frage erst mit einer Beigabe.
Dieser Satz braucht einen Vorbehalt, den die meisten Ratgeber weglassen: Eine ausdrückliche Aussage des Bundesfinanzhofs oder des Bundesfinanzministeriums zu Grußkarten gibt es nicht. Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg wurden Werbekalender samt beigelegter Grußkarten als Geschenke behandelt. „Nach herrschender Auffassung" ist deshalb die richtige Formulierung, „ist" wäre zu viel. Porto und Verpackung zählen nach R 4.10 Abs. 3 EStR ohnehin nicht zu den Anschaffungskosten.
Kommt etwas in den Umschlag, gilt die Freigrenze von 50 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr. Freigrenze heißt: ein Cent darüber, und der gesamte Betriebsausgabenabzug entfällt, dazu der Vorsteuerabzug. Zuwendungen an dieselbe Person werden über das Jahr addiert. Ein Schreibgerät als Beigabe liegt in der Regel deutlich unter dieser Grenze; ausschlaggebend bleibt die Summe aller Zuwendungen an denselben Empfänger.
Teuer wird selten das Geschenk, teuer wird die Buchung. § 4 Abs. 7 EStG verlangt eine einzelne und getrennte Aufzeichnung; fehlt sie, entfällt der Abzug auch unterhalb der Grenze. Genau daran scheiterte der oben erwähnte Fall vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg: Freigrenze eingehalten, auf einem Sammelkonto gebucht, Abzug verloren. R 4.11 Abs. 2 EStR lässt bei Gegenständen geringen Werts immerhin eine Sammelbuchung ohne Empfängernamen zu. Details stehen im Ratgeber Geschenke an Geschäftspartner, für Streuartikel im Beitrag Werbeartikel auswählen. Der Einzelfall gehört zum Steuerberater, nicht in einen Ratgeber.
Trauer, Konfession, Behörden, Team.
Vier Empfängersituationen folgen eigenen Regeln: das Trauerjahr, andere Konfessionen, Behörden und das eigene Team. In allen vier Fällen bleibt die Karte richtig, es ändert sich nur ihr Inhalt oder ihre Beigabe. Bei Behörden und im Gesundheitswesen entscheidet allein die Beigabe über die Zulässigkeit.
Trauerjahr. Benennen Sie die verstorbene Person namentlich und erinnern Sie an eine konkrete Eigenschaft. Das Schweigen über den Verlust verletzt häufiger als ein unbeholfener Satz. Verzichten Sie auf „Frohe"-Formeln, auf „Ich weiß, wie Sie sich fühlen" und auf religiöse Rahmung, die Sie nicht teilen, und wählen Sie eine Karte ohne vorgedruckten Innentext. In Japan gibt es dafür eine eigene Form: Trauernde verschicken im November die mochu hagaki und kündigen darin an, im kommenden Jahr auf die Neujahrsgrüße zu verzichten. Mehr im Ratgeber Trauerkarte schreiben.
Andere Konfessionen. Ein neutraler Jahresendgruß ist die einfache Lösung und wirkt nicht kühler, sobald ein persönlicher Satz darin steht. Wer orthodoxe Kontakte am 7. Januar grüßt, sollte wissen, dass die Orthodoxe Kirche der Ukraine 2023 zum neujulianischen Kalender gewechselt ist.
Behörden. § 71 Abs. 1 BBG und § 42 BeamtStG verbieten die Annahme von Geschenken in Bezug auf das Amt ohne jede Wertangabe, und § 331 StGB kennt keine Bagatellgrenze, sondern stellt auf die behördliche Genehmigung ab. Die oft zitierten 25 Euro stammen aus einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums und sind keine Freigrenze, sondern eine Zustimmungsfiktion; die Praxis der Länder reicht von einem Euro bis zu zwanzig Euro. Die Karte ohne Beigabe ist der einzige Weg, der überall trägt.
Gesundheitswesen und Belegschaft. Bei Ärzten, Zahnärzten und Apothekern sind §§ 299a, 299b StGB einschlägig, nicht das Heilmittelwerbegesetz. Strafbar ist ein Vorteil nur im Rahmen einer Unrechtsvereinbarung, die eine unlautere Bevorzugung bewirken soll; eine Grußkarte ohne Vorteilszuwendung erfüllt das nicht. Für Karten an die Privatanschrift von Beschäftigten gilt: Adresse nur mit erkennbarem Einverständnis nutzen. In der Praxis wird dafür § 26 BDSG herangezogen, der seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2023 umstritten ist. An der Empfehlung ändert das nichts.
Gedichte und Zitate: was Sie übernehmen dürfen.
Die einzelne handgeschriebene Karte an eine Privatperson ist urheberrechtlich unproblematisch. Kritisch wird es erst bei der gedruckten Firmenkarte in Auflage: Dort trägt weder das Zitatrecht noch die Privatkopie, und ein fremdes Gedicht braucht Gemeinfreiheit oder eine Lizenz. Die einfachste Lösung bleibt der eigene Satz.
Gedichte und Sprüche sind Sprachwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen; sehr kurze Alltagswendungen erreichen sie in der Regel nicht. Der Schutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Rilke, Fontane, Storm und Ringelnatz sind damit gemeinfrei, Erich Kästner ist es bis 2044 nicht.
Bei 500 gedruckten Karten liegt eine Vervielfältigung und Verbreitung vor. § 53 UrhG deckt nur den privaten Gebrauch, und § 51 UrhG verlangt einen Zitatzweck, also eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Text. Ein Gedicht als Schmuck ist kein Zitat in diesem Sinne. Die praktische Regel lautet deshalb: gemeinfrei prüfen, Urheber nennen, oder selbst formulieren. Der Baukasten aus Kapitel II macht Letzteres ohnehin einfacher, und ein eigener Satz ist rechtlich nie ein Problem.
Handschrift, Umschlag und Porto.
Die Anschrift gehört von Hand auf einen Umschlag ohne Sichtfenster, weil das Fenster die Karte nach Geschäftspost aussehen lässt. Alles Weitere in diesem Kapitel ist Handwerk und in wenigen Minuten erledigt: Papier und Trockenzeit, die passende Federstärke, der Entwurf auf einem Schmierzettel und zuletzt das Porto.
Kartenkarton ist meist beschichtet und nimmt Tinte langsamer auf als Briefpapier. Ob sie durchschlägt, hängt an Papierstärke und Tintenmenge, und beides klärt eine Musterkarte in zehn Sekunden. Testen Sie dort, nicht auf der letzten Karte. Aus demselben Grund bleibt die Karte nach dem Schreiben offen liegen.
Für die Feder gilt: Je kleiner die Innenfläche, desto feiner die Feder. EF und F schreiben schmaler, M und B brauchen Platz, mehr dazu im Beitrag Federstärken beim Füller. Für Grußkarten reicht normale Schreibtinte; wer dokumentenechte oder wischfeste Eigenschaften braucht, findet die Unterschiede im Ratgeber Tinte. Linkshänder schieben die Hand über die frische Zeile, für sie zählen schnelle Trocknung und geringer Tintenauftrag doppelt.
Wer mehrere Karten hintereinander schreibt, merkt den Unterschied zwischen einem Stift, der auf beschichtetem Karton verläuft, und einem, der eine saubere Linie zieht. Entwerfen Sie den Text deshalb vorher auf einem Schmierzettel. Dann steht die Reinschrift beim ersten Anlauf. Bei Klappkarten mit vorgedrucktem Spruch links steht Ihr Text rechts.
| Sendung | Porto |
|---|---|
| Postkarte | 0,95 Euro |
| Standardbrief | 0,95 Euro |
| Kompaktbrief | 1,10 Euro |
| Großbrief | 1,80 Euro |
| Maxibrief | 2,90 Euro |
| Postkarte und Standardbrief international, bis 20 g | 1,25 Euro |
Postkarten sind übrigens keine eigene Sendungsart: § 3 Nr. 6 PostG fasst sie als Briefsendungen, also als „adressierte schriftliche Mitteilungen". Für die Laufzeit gilt damit dieselbe Rechnung wie in Kapitel VII.
Vier Annahmen, die sich hartnäckig halten.
Vier Dinge werden rund um die Weihnachtspost immer wieder erzählt, und alle vier stimmen so nicht. Zwei betreffen die Sprache, eine das Porto und eine die Lohnsteuer, und gerade die letzte kostet im Zweifel Geld, weil sie eine Freigrenze mit einer anderen verwechselt.
| Angenommen wird | Was tatsächlich gilt |
|---|---|
| „Es heißt zu Weihnachten, nicht an Weihnachten." | Beides ist richtig. „An Weihnachten" überwiegt in der Schweiz sowie in Süd- und Westdeutschland, „zu Weihnachten" in Österreich und Ostdeutschland. Eine Arealvariante, keine Fehlerfrage. |
| „Guten Rutsch kommt vom hebräischen Rosch ha-Schana." | Etymologisch nicht gesichert. Die Gesellschaft für deutsche Sprache führt mehrere mögliche Herleitungen nebeneinander, keine davon ist belegt. |
| „Die Postkarte ist billiger als der Brief." | Nicht mehr. Der Portovorteil der offenen Postkarte gegenüber dem Standardbrief ist zum 1. Januar 2025 entfallen, beide kosten dasselbe. |
| „Fürs Team gilt die 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten." | Nein. Weihnachten ist nach R 19.6 LStR kein besonderes persönliches Ereignis. Einschlägig ist die monatliche 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze. |